Der Senat von Berlin hat am 14.03.2020 die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen und veröffentlicht. Zur Pressemeldung.
Demzufolge ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab sofort untersagt.
Für den Lehr- bzw. Betreuungsbetrieb dürfen die Oberstufenzentren ab 16.03.2020 und alle allgemeinbildenden Schulen ab 17.03.2020 nicht geöffnet werden.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt den freien Trägern, die Jugendarbeit anbieten, generell ihre Veranstaltungen abzusagen und alle Angebote einzustellen bzw. die Einrichtungen in freier Trägerschaft ebenfalls zu schließen. Zur Pressemeldung.
Die Bezirke haben die Schließungen der Jugendfreizeiteinrichtungen angeordnet.
Aufgrund der aktuellen Lage um den Coronavirus sind die Einrichtungen der GSJ und des VSJ für den Publikumsverkehr geschlossen worden. Gruppenangebote und externe Angebote finden bis zum 19.04.2020 nicht mehr statt. Notvarianten werden realisiert, um Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (mit räumlichem Abstand) weiter begleiten zu können.